Bezirk Mitte sichert gemeinsam mit der WBM 41 Mietwohnungen in Moabit

Pressemitteilung Nr. 423/2019 vom 24.10.2019

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Im Bezirk Mitte konnte mit Hilfe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) das Vorkaufsrecht in der Waldstraße 42, 42A ausgeübt werden.

Die Ausübung war erforderlich, da der Erwerber des Grundstücks nicht bereit war, die vom Bezirksamt vorgelegte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Waldstraße“ hätten effektiv gesichert werden können.

Kita ist langfristig gesichert

Der Bezirksstadtrat und stellvertretende Bezirksbürgermeister Ephraim Gothe: “Ich bin sehr froh, dass wir mithilfe der WBM dieses Haus mit 41 Wohnungen in einem besonders nachgefragten Quartier erwerben konnten. Besonders freut mich, dass wir damit auch die im Erdgeschoss untergebrachte Kita mit 60 Plätzen langfristig sichern können.“

Mit der WBM als vorkaufbegünstigtem Dritten des Bezirks Mitte konnten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus in der Waldstraße 42, 42A insgesamt 41 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden.

Große Bedeutung für Milieuschutzgebiet

Das Gebäude ist für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Milieuschutzgebiet von großer Bedeutung, denn die Mieten lagen zum Zeitpunkt des Verkaufs zum größten Teil noch unter oder im Bereich der durchschnittlichen Nettokaltmieten im Quartier.

Entsprechend des Beschlusses über das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirksamts Mitte vom 19.12.2017 war zunächst das Ziel, mit dem Erwerber des Grundstücks eine Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sog. Abwendungsvereinbarung kam jedoch nicht zustande, weshalb der Bezirk sich hier gezwungen sah, die 42 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen.

Enge Kooperation von Bezirk und WBM

Der gesetzlich vorgesehene, enge zeitliche Rahmen für die Ausübung des Vorkaufsrechts (in der Regel zwei Monate) machte ein schnelles und konzentriertes Handeln aller Beteiligten notwendig.
Dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure konnten rechtzeitig eine Verpflichtungsvereinbarung mit der WBM zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele abgeschlossen werden.

Der Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurde dem Verkäufer fristgerecht zugestellt. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber hat ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. In diesem Fall schließt die WBM anschließend mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu den mit dem ursprünglichen Erwerber vereinbarten Konditionen.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600